Raumausstatter | Ausbildung

Die in der Regel dreijährige Ausbildung beinhaltet zur praktischen Seite im Betrieb die fachlichen und allgemeinen Fertigkeiten und Kenntnisse in der Berufsschule. Hierbei werden nicht nur berufsbezogene Inhalte in den 12 Lernfeldern, sondern auch berufsübergreifende Fähigkeiten in den Fächern Sozialkunde, Deutsch, Religion bzw. Ethik und Sport vermittelt.
Die Inhalte der Lernfelder gliedern sich in die Bereiche Planung und Beratung, Boden- und Wandgestaltung, Dekoration und Polsterungen. Am Ende eines jeden Lernfelds findet eine sog. Blockarbeit statt, aus der sich die jeweilige Lernfeldnote ergibt.

LF        Bereich Beispiele für die vermitteltenten Inhalte
1 Planung und Einrichtung des Arbeitsplatzes Organisation der Ausbildung, Werkzeuge, Unfallschutz
2 Flächen gestalten Untergründe, Grundlagen Tapezieren, Farblehre, Flächenberechnungen
3 Objekte herstellen Grundlagen Polstern, Kissenzuschnitte und –berechnungen, Stilkunde
4 Räume gestalten Grundlagen Dekoration, Freihandzeichnen, Minikoje, Farbwirkungen
5 Herstellung von nichttextilen Bodenbeläge Materialen und Verarbeitung, Klebstoffe, Schnittdarstellungen, Bodenaufmaß
6 Polsterungen herstellen Federn, Schaumstoffe, perspektivisches Zeichnen, Funktionsmaße
7 Dekorationen herstellen Zuschnitte, Pflege, Montage, Stoffberechnungen, Freihanddekorationen
8 Wand- und Deckenflächen tapezieren Arbeitsvorbereitung und -durchführung, Vorbereitung Schnürung
9 Herstellung von textilen Bodenbeläge Arbeitsvorbereitung und –durchführung, Intarsienarbeiten, Kojendarstellungen
10 Polsterungen instand setzen Klassisches und modernes Polstern, Materialkalkulation, Firmenbesuche
11 Licht-, Sicht und Sonnenschutz herstellen Arbeitsvorbereitung und –durchführung, Stilkunde, Qualitätssicherung
12 Wand- und Deckenflächen bespannen Arbeitsvorbereitung und –durchführung,
Fach- und Kundengespräche, Stilkunde

Die Auszubildenden erhalten am Ende jeden Schuljahres ein Jahreszeugnis bzw. am Ende des dritten Ausbildungsjahres ein Abschlusszeugnis, welches unter bestimmten Bedingungen auch den Mittleren Schulabschluss umfasst und so zum weiterführenden Besuch einer Fachober- bzw. Berufsoberschule berechtigt.